Beachtenswertes zur Rentenleistungen im Jahr 2022, nach Tod des Erblassers, Beschäftigung in zwei Betrieben und vieles mehr
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Erhaltene Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung
- Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 einkommensteuerpflichtig
- Ermittlung der AfA auf Basis von Wertgutachten mit Berechnung der Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
- Schiffsbeteiligung: Abzugsfähigkeit des Verlusts von stillen Einlagen bei Gewinnermittlung nach der Tonnage
- Arbeitgeberveranlassung bei unentgeltlichem Kantinenessen für Leiharbeitnehmer
- Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ keine außergewöhnlichen Belastungen
- Nach Tod des Erblassers umfangreiche Renovierung des Familienheims – Zu eigenen Wohnzwecken bestimmt?
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags
- Regelung zu den nicht steuerbaren Aufmerksamkeiten angepasst
- Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben – Lohnsteuerpauschalierung nicht möglich
- Wegzugsbesteuerung